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Kleinkind aus Fenster geworfen: Berliner Mutter bleibt in Psychiatrie
Kleinkind aus Fenster geworfen: Berliner Mutter bleibt in Psychiatrie / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Kleinkind aus Fenster geworfen: Berliner Mutter bleibt in Psychiatrie

Weil sie ihr Kleinkind aus dem Fenster warf, muss eine Frau aus Berlin in einer psychiatrischen Klinik bleiben. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Berliner Landgerichts vom November, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Demnach war die 41-Jährige schuldunfähig. (Az. 5 StR 152/25)

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Die Frau hatte das damals 21 Monate alte Mädchen im Juni 2024 aus dem Fenster ihrer Wohnung im dritten Stock in Berlin-Köpenick geworfen. Zuvor hatte sie bereits verschiedene Gegenstände wie eine Mülltüte, Handys und eine Katzenbox aus dem Küchenfenster geworfen.

Der Fall des Kleinkinds wurde durch ein Gebüsch vor dem Haus abgefedert. Es wurde dennoch schwer verletzt und erlitt durch den Sturz mehrere Knochenbrüche, unter anderem der beiden Unterschenkel und des Beckens. Zwei Zeugen fanden es im Gebüsch. Drei Wochen lang wurde das Mädchen im Krankenhaus behandelt. Später kam es zusammen mit seinen älteren Geschwistern zu den Großeltern.

Nach den Feststellungen des Landgerichts leidet die Mutter an einer paranoiden Schizophrenie. Ihre Steuerungsfähigkeit sei bei der Tat vollständig aufgehoben gewesen. Sie müsse dauerhaft im Maßregelvollzug untergebracht werden. Wenn sie nicht in einer psychiatrischen Klinik behandelt werde, sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie vergleichbare Taten wieder begehen werde.

Die Staatsanwaltschaft war zunächst davon ausgegangen, dass die Frau das Kind in die Katzenbox gesperrt und damit aus dem Fenster geworfen hatte. Das stellte sich als falsch heraus. Das Gericht schloss aber mit Sicherheit aus, dass das Kind selbst aus dem Fenster gestürzt war. Es sei unvorstellbar, dass es mit 21 Monaten selbstständig auf den Kinderstuhl in der Nähe des Fensters geklettert sei.

Gegen das Urteil des Landgerichts wandte sich die Frau an den BGH. Dieser fand aber bei seiner Überprüfung keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil. Das Urteil wurde rechtskräftig.

Q.Dutta--MT