

Schummelsoftware und Werbeblocker: BGH urteilt über Schutz für Computerprogramme
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (08.45 Uhr) in zwei Streitfällen zum Urheberrecht. Im ersten Fall klagt Sony gegen eine Firma, die Schummelsoftware für die Playstation Portable produzierte - damit konnten beispielsweise bei einem Rennspiel Fahrer früher freigeschaltet werden. Im zweiten Fall klagt der Axel-Springer-Konzern gegen Eyeo, den Vertreiber des Werbeblockers AdBlock Plus. (Az. I ZR 157/21 und I ZR 131/23)
Springer will, dass AdBlock auf seinen Seiten keine Werbung blockiert. Das Verlagshaus beruft sich ebenso wie Sony im ersten Fall auf den Urheberrechtsschutz für Computerprogramme. Im Sony-Rechtsstreit hatte der BGH dem Europäischen Gerichtshof Fragen gestellt. Dieser erklärte, dass das Anbieten von Schummelsoftware für Spielekonsolen nicht grundsätzlich gegen den EU-Rechtsschutz von Computerprogrammen verstoße. Den konkreten Fall muss nun der BGH entscheiden.
U.Varma--MT