Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet am Freitag (10.00 Uhr) sein Urteil über das Verbot der Hammerskins. Sie wurden im September 2023 in Deutschland als rechtsextremistische Gruppe mitsamt den regionalen sogenannten Chaptern und der Teilorganisation Crew 38 verboten. Das Bundesinnenministerium begründete das Verbot damit, dass die Gruppe sich gegen die Verfassung und den Gedanken der Völkerverständigung richte. (Az. 6 A 6.23 u.a.)
Dagegen klagten mehrere regionale Chapter und einzelne Mitglieder der Hammerskins. Sie machen geltend, dass es gar keine bundesweite Dachorganisation gebe, sondern nur autonome, regional organisierte Gruppen. Die einzelnen Chapter würden die in der Verbotsverfügung genannten Ziele nicht gemeinschaftlich verfolgen. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelte am Mittwoch, nun soll eine Entscheidung fallen.
A.Sengupta--MT