

Grüne wollen AfD-Verbotsverfahren vorantreiben - mit Union, SPD und Linker
Die Grünen im Bundestag wollen die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens vorantreiben - und streben dabei ein gemeinsames Vorgehen mit den Fraktionen von Union, SPD und Linken an. Es gehe darum, "die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens verantwortungsvoll zu prüfen und gegebenenfalls zeitnah auf den Weg zu bringen", schrieben die Fraktionschefinnen Britta Haßelmann und Katharina Dröge in einem am Donnerstag veröffentlichten Brief an ihre Kolleginnen und Kollegen von Union, SPD und Linkspartei.
In dem Brief luden Dröge und Haßelmann die Vorsitzenden der anderen Bundestagsfraktionen - mit Ausnahme der AfD - zu entsprechenden Gesprächen ein. Darin wollen die beiden Grünen-Politikerinnen "das weitere gemeinsamen Vorgehen in dieser Sache" absprechen, wie es in dem Schreiben heißt. "Ein gemeinsames Vorgehen der demokratischen Fraktionen und aller Demokrat*innen im Deutschen Bundestag ist von zentraler Bedeutung."
Vorgeschlagen wird ein Termin in der ersten Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause, diese wäre also schon in der kommenden Woche. "Die Angelegenheit drängt: Es geht um die Verteidigung unserer Demokratie", schrieben Haßelmann und Dröge weiter.
Die beiden begründen die Dringlichkeit mit der "fortschreitenden Radikalisierung der AfD und zahlreichen Hinweise auf ihre mögliche Verfassungswidrigkeit". Letztere seien Gegenstand rechtlicher und fachlicher Gutachten, unter anderem des Bundesamtes für Verfassungsschutzes.
Gerichtet ist der Brief vom Mittwoch an die Fraktionschefs von Union, Jens Spahn (CSU), und SPD, Matthias Miersch, sowie die Linken-Fraktionsspitze Heidi Reichinnek und Sören Pellmann. Die Linksfraktion nahm die Einladung umgehend an, wie eine Sprecherin auf Anfrage bestätigte.
Über den Versuch, die AfD als verfassungsfeindliche Bestrebung verbieten zu lassen, wird schon seit langem sehr kontrovers diskutiert. Die Hürden gelten als sehr hoch. Ein Parteiverbotsverfahren beantragen können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Über das Verbot entscheidet dann ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD in einem im Mai vorgelegten Gutachten als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Die Partei reichte dagegen per Eilantrag Beschwerde beim Verwaltungsgericht Köln ein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz gab daraufhin für die Dauer des Verfahrens eine sogenannte Stillhaltezusage ab und behandelt die AfD vorläufig weiter lediglich als rechtsextremistischen Verdachtsfall.
N.Bhat--MT