SPERRFRIST FREITAG 00.01 UHR: Sachsens Innenminister stellt Grundrecht auf Asyl in Frage
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hat dafür plädiert, das Grundrecht auf Asyl aus dem Grundgesetz zu streichen. Das geht nach Informationen der "Leipziger Volkszeitung" und der "Sächsischen Zeitung" (Freitagsausgaben) aus einem Vier-Punkte-Plan zur Verschärfung des Asylrechts hervor. "Die Aufnahmekapazität in Städten und Gemeinden muss der Maßstab sein für den Umfang, in dem Deutschland künftig Asyl gewährt", sagte Schuster den Zeitungen.
Statt des individuellen Anspruchs auf Asyl solle es jährliche Kontingente geben, forderte der sächsische Innenminister. Schuster will den Zeitungen zufolge mit seinem Papier eine neue Asyl-Debatte eröffnen und darüber in den kommenden Wochen auch mit dem Bundesinnenministerium und den Länderministern beraten. "Überforderungen mit Migration wie in den vergangenen zehn Jahren müssen wir mit einer flexiblen Obergrenze vermeiden", sagte der CDU-Politiker.
Im aktuellen Rückgang der Asylanträge sieht Schuster seine früheren Forderungen bestätigt. "Dass man durch strikte Grenzkontrollen mit Zurückweisungen einen deutlichen Rückgang der Asylzugänge und damit eine echte Migrationswende erreichen kann, dürfte mit dem klaren Kurs der Bundesregierung jetzt endgültig bewiesen sein", sagte der Landesinnenminister.
Zuletzt war die Zahl der Erstanträge in Sachsen deutlich gesunken: Im Vergleich zu 2024 gingen die Zugangszahlen um zwei Drittel zurück. Die Fortführung der Grenzkontrollen sei deshalb "unerlässlich, wenn wir die Erfolge des neuen Migrationskurses nicht leichtfertig aufs Spiel setzen wollen", sagte Schuster.
Sein Vier-Punkte-Plan sieht den Angaben zufolge zudem eine sogenannte Ausreiseerzwingungshaft vor. "Abgelehnte Asylbewerber, die ihrer Pflicht nicht nachkommen, sollten zur Durchsetzung der freiwilligen Ausreise in Beugehaft genommen werden können", heißt es darin. Dafür müsste das Ausländerrecht entsprechend geändert werden.
Zudem fordert Sachsens Innenminister eine Lockerung der Europäischen Menschenrechtskonvention, damit Straftäter ihren Schutzstatus verlieren. Schließlich sollten für Einbürgerungen strengere Voraussetzungen gelten, forderte Schuster: "Die Möglichkeiten der Turboeinbürgerungen sollten vollständig zurückgenommen werden, damit die Integration wieder vor die Einbürgerung tritt."
T.Reddy--MT