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DFB legt Revision gegen Sommermärchen-Urteil ein
DFB legt Revision gegen Sommermärchen-Urteil ein / Foto: © FIRO/SID

DFB legt Revision gegen Sommermärchen-Urteil ein

Das Steuerverfahren um den Sommermärchen-Skandal geht womöglich in die nächste Runde. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat gegen das vom Landgericht Frankfurt/Main verhängte Bußgeld "fristgerecht" Revision eingelegt, wie der Verband auf SID-Anfrage bestätigte. Zuerst hatte die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf einen Gerichtssprecher von der Revision berichtet.

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Damit könnte die Affäre eine Angelegenheit für den ersten Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) werden. Allerdings würden die Karlsruher Richter den Fall aus verfahrenstechnischen Gründen kaum vor Herbst 2026 verhandeln. Sicher ist das aber noch nicht.

"Eine abschließende Beurteilung der weiteren Vorgehensweise wird der DFB, wie angekündigt, nach Zugang und Auswertung der schriftlichen Urteilsgründe vornehmen", teilte der Verband bezüglich einer Revision weiter mit. Für die Ausfertigung der schriftlichen Begründung hat das Landgericht mehrere Wochen Zeit.

Das Landgericht Frankfurt hatte den DFB vor zwei Wochen für die Verfehlungen seiner früheren Spitzenfunktionäre zu einer Strafe in Höhe von 130.000 Euro verurteilt. 20.000 Euro davon wurden wegen der zu langen Verfahrensdauer allerdings erlassen. Die Anklage um Oberstaatsanwalt Jesco Kümmel wertete den Richterspruch als Erfolg, rechnete allerdings damals schon mit einer Revision des DFB.

Dabei schien der seit März 2024 andauernde Prozess um die dubiosen Zahlungsflüsse rund um die WM 2006 schon beendet. "Der DFB ist ein Verlierer", hatte Richterin Eva-Marie Distler zu ihrem Urteil gesagt und den Verband gnadenlos an den Pranger gestellt. Das Gericht sah eine Steuerhinterziehung als erwiesen an. "Auch der DFB hat mit Schwarzgeldzahlungen hantiert und das korrupte System der FIFA unterstützt", sagte Distler.

Der DFB dagegen betonte in seiner Stellungnahme, dass dem Staat "ein Steuerschaden insgesamt nicht entstanden" sei. Dies habe "das Gericht ausdrücklich hervorgehoben und mildernd berücksichtigt". Das Gericht sei deshalb "im unteren Bereich des möglichen Bußgelds geblieben".

G.Mittal--MT