

Sondervermögen für Länder: Kabinett beschließt rechtliche Voraussetzungen
Die Bundesregierung hat die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um den Ländern und Kommunen ihren Anteil am Infrastruktur-Sondervermögen zur Verfügung zu stellen. Das Kabinett stimmte am Mittwoch einem entsprechenden Gesetzentwurf des Finanzministeriums zu. Die 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen werden demnach nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Dieses Verfahren orientiert sich am jeweiligen Steueraufkommen und der Einwohnerzahl der 16 Länder.
Diese können mit den Geldern Investitionen finanzieren, sofern sie nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Maßnahmen können laut Gesetzentwurf bis Ende 2036 bewilligt werden.
Die Bundesmittel aus dem insgesamt 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen sollen laut Finanzministerium "schnell, flexibel und zielgerichtet" vor Ort eingesetzt werden können. Der Gesetzentwurf ermöglicht daher eine breite Verwendung der Mittel. Genannt werden als mögliche Bereiche für Investitionen unter anderem die Verkehrs-, Bildung- und Energieinfrastruktur.
"Der Länderanteil aus dem Sondervermögen soll schnell, flexibel und gezielt vor Ort für die Bürger eingesetzt werden – für Schulen, Kitas, Straßen oder Krankenhäuser", schrieb dazu Kanzler Friedrich Merz (CDU) im Onlinedienst X.
Mit dem Gesetzesvorhaben werde "unmittelbar die Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen" gestärkt, erklärte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). "Wir geben dabei Flexibilität und schaffen pragmatische Regelungen, damit schnell und zielgerichtet investiert werden kann." Klingbeil betonte: "Zu vieles in unserem Land wurde kaputtgespart. Der Investitionsstau ist groß."
CDU/CSU und SPD hatten sich in ihren Koalitionsverhandlungen auf ein schuldenfinanziertes Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz geeinigt. Bundestag und Bundesrat billigten das 500 Milliarden Euro schwere Paket bereits. Die konkrete Umsetzung des 100-Milliarden-Euro-Anteils für Länder und Kommunen stand aber noch aus.
Das Kabinett beschloss am Mittwoch zudem einen weiteren die Länder betreffenden Gesetzentwurf. Dieser regelt die Neuverschuldung: Die Bundesländer sollen sich künftig ebenso wie der Bund mit bis zu 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung pro Jahr neu verschulden dürfen. "Auch hierdurch erhalten die Länder größere Handlungsspielräume", erklärte das Finanzministerium dazu. Bisher durften die Länder keine Schulden aufnehmen.
H.Kaur--MT