

EU-Parlament stellt sich gegen Abschwächung von Ansprüchen bei Flugverspätung
Das Europaparlament hat sich gegen eine Abschwächung der Entschädigungsansprüche bei verspäteten Flügen gestellt. Die Abgeordneten des Verkehrsausschusses verabschiedeten am Montag in Brüssel fast einstimmig einen entsprechenden Entwurf, mit dem sie nun in die Verhandlungen mit den 27 EU-Regierungen gehen. Diese hatten sich für eine Anhebung der Schwelle für eine Entschädigung ausgesprochen.
Bislang haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden zu spät ist. Die EU-Kommission und eine Mehrheit der EU-Länder wollen diese Schwelle um teils mehrere Stunden anheben, das Europaparlament ist dagegen. Die Abgeordneten bleiben damit bei ihrer Position, die das Parlament schon vor mehr als zehn Jahren beschlossen hatte.
So lange steckt die Reform schon in den Brüsseler Verhandlungsrunden fest. Die Gespräche hatten im Juni aber an Fahrt aufgenommen, als sich erstmals eine Mehrheit der EU-Länder auf eine gemeinsame Position einigen konnte - eine Anhebung der Schwelle auf vier Stunden für kürzere Flüge und sechs Stunden für die Langstrecke.
Bei der Höhe der Entschädigungen liegen die Positionen näher beieinander. Die EU-Staaten fordern in ihrem Entwurf eine Entschädigung von 300 oder 500 Euro, abhängig von der Flugstrecke. Die Parlamentsposition liegt bei 300, 400 oder 600 Euro. Die Abgeordneten verlangen in ihrem Entwurf allerdings zusätzlich, die Entschädigungen alle drei Jahre an die Inflation anzupassen.
Sie wollen zudem erreichen, dass alle Passagiere eine Handtasche oder einen kleinen Koffer ohne zusätzliche Gebühr mit an Bord nehmen dürfen. Als Maß soll dafür gelten, dass Höhe, Breite und Länge des Gepäckstücks insgesamt nicht länger als einen Meter sein dürfen.
Teil der Reform sind eine Reihe weiterer Bestimmungen. Fällt ein Flug aus, sollen Betroffene über ein vorausgefülltes Formular eine Entschädigung beantragen können und ihr Geld automatisch innerhalb von sieben Tagen zurückerstattet bekommen. Die Abgeordneten wollen außerdem die Liste "außergewöhnlicher Umstände" einschränken, unter denen die Fluggesellschaften nicht für eine Entschädigung aufkommen müssen.
Die Gesetzesreform geht nun in die Verhandlungen zwischen dem Europaparlament und den 27 EU-Regierungen, die am Mittwoch beginnen sollen. Bis ein Kompromiss steht, dürfte es mindestens Wochen dauern.
U.Varma--MT